Strafrichtlinien und Vergehen in der Föderation
§1 – Geltungsbereich
Die Strafrichtlinien der Vereinten Föderation der Planeten gelten auf allen Planeten und Mitgliedswelten der Föderation.
Sie gelten, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff begangen werden, das die Hoheitszeichen der Föderation führt, und auf Schiffen und Einrichtungen der Sternenflotte.
Die Strafrichtlinien gelten für Taten, die außerhalb des Rechtsgebiets der Föderation gegen einen Bürger der Föderation begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
§2 – Anwendung
- Bei mehreren Straftaten werden die jeweiligen Strafen addiert.
(Beispiel: Agententätigkeit, 10 Jahre und Sabotage ebenfalls 10 Jahre ergibt ein Strafmaß von 20 Jahre) - Bei einem vollständigen Geständnis halbiert sich das Strafmaß.
(Beispiel: Agententätigkeit, 10 Jahre und Sabotage ebenfalls 10 Jahre ergibt ein Strafmaß von 20 Jahre, man gibt ein vollständiges Geständnis ab und erhält nur 10 Jahre) - Bei Straftaten die mit einem * versehen sind, kann die Haft in ein Bußgeld umgewandelt werden, hierbei gilt 80 Credits je Hafttag
(Beispiel: 1 Jahr Haft, entspricht 365 Tage á 80 Credits = 29200 Credits) - Bei allen anderen Straftaten, also ohne * oder beim 2. Vergehen kostet es 120 Credits pro Hafttag oder man sitzt die Strafe im Arrest/Gefängnis ab.
- Der Schuldige hat grundsätzlich, zusätzlich zum festgelegten Strafmaß für jeden Finanzielle Schaden der durch seine Handlung entstanden ist aufzukommen.
- Beihilfe zu einer Straftat wird mit dem halben Strafmaß geahndet.
Straftaten und Strafkatalog
Die nachfolgenden Vergehen gehören zu den im Rahmen der Sternenflotte zu ahndenden und meldepflichtigen Verbrechen.
§3 – Gegen die Föderation
- Hochverrat gegen die Föderation – 15 Jahre
- Beteiligung an einer verbotenen Organisation – 5 Jahre
- Verbreitung von Propagandamitteln verbotener Organisationen – 3 Jahre*
- Agententätigkeit – 10 Jahre
- Sabotage – 10 Jahre plus Schaden
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten – 5 Jahre
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten – bis zu 3 Jahre*
- Gefangenenbefreiung – 10 Jahre
- Gefangenenmeuterei – 5 Jahre*
§4 – Gegen die öffentliche Ordnung
- Hausfriedensbruch – 5 Jahre*
- Schwerer Hausfriedensbruch- 10 Jahre
- Störung des öffentlichen Friedens – 3 Jahre*
- Bildung bewaffneter Gruppen – 5 Jahre
- Bildung krimineller Organisationen – 5 Jahre
- Bildung terroristischer Organisationen – 10 Jahre
- Anleitung zu Straftaten – 3 Jahre*
- Amtanmaßung – 2 Jahre*
- Siegelbruch – 2 Jahre*
- Belohnung und Billigung begangener Straftaten – 2 Jahre*
- Vortäuschen einer Straftat – 3 Jahre*
- Fälschung von ID Karten oder sonstigen Amtlichen Dokumenten – 5 Jahren*
§5 – Gegen die Rechtspflege
- Meineid – 4 Jahre*
- Falschaussage – 2 Jahre*
- Anstiftung zur Falschaussage – 2 Jahre*
§6 – Gegen die Selbstbestimmung
- Vergewaltigung – 10 Jahre
- Zuhälterei – 3 Jahre*
- Erregung Öffentlichen Ärgernisses – 5 Jahre*
- Menschenhandel – 20 Jahre
- Verschleppung – 10 Jahre
- Menschenraub – 15 Jahre
- Ausbeutung – 5 Jahre
- Freiheitsberaubung – 10 Jahre
- Geiselnahme – 10 Jahre
- Nötigung – 5 Jahre*
- Bedrohung – 3 Jahre*
§7 – Gegen die persönliche Ehre
- Beleidigung – 1 Jahr*
- üble Nachrede – 2 Jahre*
- Verleumdung – 2 Jahre*
§8 – Gegen Leben und Gesundheit
- Mord (Vorsatz) – 40 Jahre
- Mordversuch – 10 Jahre
- Totschlag -30 Jahre
- Minderschwerer Totschlag – 20 Jahre
- Fahrlässige Tötung – 10 Jahre
- Minderschwere Körperverletzung – 3 Jahre*
- Körperverletzung – 5 Jahre
- Schwerer Körperverletzung – 10 Jahre
- Körperverletzung mit Todesfolge – 25 Jahre
- Fahrlässige Körperverletzung – 2 Jahr*
- Beteiligung an einer Schlägerei – 5 Jahre*
§9 – Notwehr
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
§10 – Vermögensdelikte
- Diebstahl – 2 Jahre*
- Diebstahl mit Waffen – 5 Jahre
- Bandendiebstahl – 5 Jahre*
- Unterschlagung – 4 Jahre*
- Raub – 4 Jahre*
- Schwerer Raub (Waffeneinsatz) – 5 Jahre
- Raub mit Todesfolge – 20 Jahre
- Begünstigung – 2 Jahre*
- Strafvereitelung – 4 Jahre
- Strafvereitelung im Amt – 5 Jahre*
- Hehlerei – 4 Jahre*
- Gewerbsmäßige Hehlerei – 10 Jahre
- Betrug – 4 Jahre*
- Sachbeschädigung – 4 Jahre*
- Zerstörung von Bauwerken und Fahrzeugen – 5 Jahre*
- Datenveränderung /Sabotage – 4 Jahre*
§11 – Allgemein Straftaten
- Brandstiftung – 5 Jahre*
- Schwere Brandstiftung – 10 Jahre
- Brandstiftung mit Todesfolge – 25 Jahre
- Fahrlässige Brandstiftung – 3 Jahre*
- Vergiftung – 10 Jahre
- unterlassene Hilfeleistung – 4 Jahre*
- Vollrausch – 1 Jahr*
- Gefährlicher Eingriff in Technische Geräte/Fahrzeuge – 5 Jahre
- Störung öffentlicher Betriebe – 4 Jahre*
- Störung von Kommunikationsanlagen – 4 Jahre*
- Beschädigung wichtiger Anlagen – 5 Jahre*
- Angriff auf Schiffe/Fahrzeuge – 8 Jahre
- Unerlaubtes Betreiben von Anlagen – 2 Jahre*
- Nutzung eines nicht registrierten Fahrzeuges – 1 Jahr *
§11a – Straftaten im Amt
- Vorteilsannahme – 4 Jahre*
- Bestechlichkeit – 10 Jahre
- Unterlassen einer Diensthandlung – 10 Jahre
- Rechtsbeugung – 6 Jahre*
- Körperverletzung im Amt – 10 Jahre
- Aussageerpressung – 5 Jahre*
- Verfolgung Unschuldiger – 4 Jahre*
- Verletzung des Dienstgeheimnisses – 8 Jahre
- Vertrauensbruch im Dienst – 4 Jahre*
- Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat – 4 Jahre*
§11b
Straftaten im Amt haben immer die sofortige unehrenhafte Entlassung aus dem Dienst zur Folge.
§12 – Waffen
- Führen von Waffen ohne Erlaubnis – 1 Jahr*
- Führen von schweren Waffen ohne Erlaubnis – 2 Jahre*
- Waffenhandel ohne Erlaubnis – 4 Jahre*
- Verletzung der Sorgfaltspflicht im Umgang mit Waffen – 5 Jahre*
- Verlust einer registrierten Waffen – 3 Jahre*
- Mitführen von nicht registrierten Waffen – 2 Jahre*
§13 Drogen
- Verkauf von Drogen – 4 Jahre*
- Gewerbsmäßiger Verkauf/Vertrieb von Drogen – 10 Jahre
- Besitz von Drogen – 2 Jahre*
- Konsum von Drogen – 2 Jahre*
- Anstiftung zum Konsum von Drogen – 2 Jahre*
- Herstellung von Drogen – 15 Jahre
Quelle: https://www.sto-rp.de/mw/index.php?title=Strafkatalog_der_Föderation